In der Handelspraxis kann es vorkommen, dass eine Gegenpartei aus verschiedenen Gründen ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist abgelaufen, kann es erforderlich sein, eine Zahlungsaufforderung zu stellen. Es sollte daran erinnert werden, dass das Fehlen einiger Elemente in der Zahlungsaufforderung ihre Gültigkeit beeinträchtigt und folglich die Zeit der Erfüllung oder des Gerichtsverfahrens zur Beitreibung des fälligen Betrags verlängern kann.

Die Zahlungsaufforderung sollte enthalten:

  1. Ausstellungsdatum;
  2. den Gläubiger, d. h. die Stelle, die die Vorladung erstellt hat, korrekt anzugeben, d. h. Name, Sitzadresse, Nummer im Handelsregister oder KRS (RHB), NIP (Steueridentifikationsnummer);
  3. Bestimmung des Schuldners unter Angabe von: Name, Sitzadresse, Nummer im Handelsregister oder KRS(RHB), NIP(Steueridentifikationsnummer);
  4. genaue Angabe der fälligen Verbindlichkeit (Höhe der Schuld und das Rechtsverhältnis, aus dem die Schuld resultiert);
  5. Angabe des Datums, bis zu dem die Zahlung erfolgen soll;
  6. Angaben zur Art der Rückzahlung der Verbindlichkeit (z. B. Angaben zur Bankverbindung);
  7. Unterschrift des Gläubigers (der Person, die die Vorladung erstellt).

Häufig stellt sich die Frage, was in die Zahlungsaufforderung aufgenommen werden soll und wie diese aussehen soll. Die Zahlungsaufforderung ist natürlich unterschiedlich und sollte auf den konkreten Fall zugeschnitten sein. Wenn wir keine Erfahrung mit der Erstellung einer Zahlungsaufforderung haben, lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, der uns hilft, unsere Interessen zu wahren.

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts mit der Erstellung einer Zahlungsaufforderung oder deren Prüfung wesentlich geringer sind als die Kosten, die durch eine fehlerhafte Erstellung entstehen.

Auf Basis langjähriger Praxis entwickelt die Kanzlei Vorlagen für Briefe und Dokumente, um diese zu verwenden.

Nachfolgend finden Sie das vorgeschlagene und getestete Muster der Zahlungsaufforderung, das bei Rechts- und Wirtschaftstransaktionen verwendet wird.

Büro des Rechtsberaters

Magdalena Bobek LL.M.

Romualda Traugutta 2, 65-025 Zielona Góra
NIP: 9291783186

Kontonummer:
29 1090 1320 0000 0001 4462 4899

Geschäftszeiten:
Montag – Freitag: von 9:00 bis 17:00 Uhr

Sitzungen finden nach vorheriger Terminabsprache statt.

Mapa dojazdu

Kontakt Formular

    Wir kümmern uns um Ihre Privatsphäre.Der Administrator der im Formular angegebenen personenbezogenen Daten ist Kancelaria Radcy Prawnego Magdalena Bobek mit Sitz in Zielona Góra an der ul. Romualda Traugutta 2, 65-025 Zielona Góra, eingetragen im Zentralregister und Informationen zur Wirtschaftstätigkeit, NIP: 9291783186. Die angegebenen Daten werden zum Zweck der Rückkontaktierung verarbeitet.